Markenanmeldung über Kanzlei Beetz & Partner, München

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Schritt 2 von 3
Schritt 2 - Markenschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz

Wählen Sie das Paket, das am besten zu Ihrem Schutzbedarf passt.

Wählen Sie das Service-Paket, das Ihren Bedürfnissen bei der Markenanmeldung am besten entspricht. Das Premium-Paket bietet Ihnen den umfassendsten Service, einschließlich detaillierter Recherchen, um Ihnen den maximalen Schutz bei der Anmeldung Ihrer Marke zu gewährleisten. 

Deutsches Patent- und Markenamt
Markenschutz-Paket Basis

499 €

zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)

Wortmarke und Logo in Deutschland, Österreich und Schweiz schützen

Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).

Anwaltliche Vertretung durch auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei Beetz & Partner, München

Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.

Prüfung der generellen Schutzfähigkeit Ihrer Marke

Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.

keine Identitätsrecherche

Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.

keine Ähnlichkeitsrecherche

Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.

keine Eintragungsgarantie

Empfohlen: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.

Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.

Auswahl und Empfehlung geeigneter Markenklassen

Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.

Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie der Anmeldeunterlagen

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Prüfung und Weiterleitung Ihrer Markenurkunde

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Deutsches Patent- und Markenamt
Markenschutz-Paket Standard

999 €

zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)

Wortmarke und Logo in Deutschland, Österreich und Schweiz schützen

Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).

Anwaltliche Vertretung durch auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei Beetz & Partner, München

Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.

Prüfung der generellen Schutzfähigkeit Ihrer Marke

Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.

Identitätsrecherche (empfohlen)

Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.

keine Ähnlichkeitsrecherche

Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.

keine Eintragungsgarantie

Empfohlen: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.

Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.

Auswahl und Empfehlung geeigneter Markenklassen

Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.

Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie der Anmeldeunterlagen

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Prüfung und Weiterleitung Ihrer Markenurkunde

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Deutsches Patent- und Markenamt
Markenschutz-Paket Premium

1.799 €

zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)

Wortmarke und Logo in Deutschland, Österreich und Schweiz schützen

Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).

Anwaltliche Vertretung durch auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei Beetz & Partner, München

Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.

Prüfung der generellen Schutzfähigkeit Ihrer Marke

Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.

60 Min. Gespräch mit Fachanwalt

Inklusive 60 Minuten Austausch mit einem Fachanwalt für Markenrecht (telefonisch oder als Videocall) zur Beantwortung Ihrer Fragen

Identitätsrecherche (empfohlen)

Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.

Ähnlichkeitsrecherche (empfohlen)

Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.

Auswahl und Empfehlung geeigneter Markenklassen

Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.

Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie der Anmeldeunterlagen

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Prüfung und Weiterleitung Ihrer Markenurkunde

Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.

Eintragungsgarantie

MARKE-JETZT-GARANTIE: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.

Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.

EMPFOHLEN

Hinweise zur Auswahl des optimalen Markenschutz-Pakets von
Kanzlei Beetz & Partner, München

Die Anmeldung einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Produkte und Dienstleistungen zu schützen und sich auf dem Markt zu positionieren. Ein zentrales Element dieses Prozesses sind die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Doch warum sind diese Recherchen durch unsere Fachanwälte so essenziell?

  1. Die Identitätsrecherche (ab Markenschutzpaket Standard) dient dazu, festzustellen, ob die gewünschte Marke bereits in identischer Form von einem anderen Unternehmen oder einer anderen Person angemeldet wurde. Eine solche Überschneidung könnte zu rechtlichen Konflikten führen, da Markenrechte Dritten exklusive Nutzungsrechte gewähren.
  2. Die Ähnlichkeitsrecherche (ab Markenschutzpaket Premium) geht noch einen Schritt weiter und prüft, ob es Marken gibt, die der anzumeldenden Marke in ihrer Gestaltung oder ihrem Klang ähnlich sind. Dies ist von Bedeutung, da auch ähnliche Marken zu Verwechslungen führen und somit das Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen bergen können.

Wenn eine Marke ohne diese sorgfältigen Recherchen eingetragen wird und nachträglich Fehler oder Überschneidungen bei der Eintragung festgestellt werden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht nur könnten rechtliche Schritte von Dritten eingeleitet werden, sondern es besteht auch die Gefahr, dass die Marke gelöscht wird. Dies würde bedeuten, dass alle Investitionen in Marketing und Branding verloren gehen und der gute Ruf, den die Marke möglicherweise bereits erworben hat, beschädigt wird.

Als Fachanwälte verstehen wir die Komplexität und die Bedeutung dieses Prozesses. Wir sind hier, um Sie partnerschaftlich durch diese Herausforderung zu führen. Unsere Expertise und Erfahrung gewährleisten, dass Sie nicht nur die bestmögliche Beratung erhalten, sondern auch das Vertrauen haben können, dass Ihre Marke sicher und effektiv geschützt ist.

Bei Fragen erreichen Sie die Fachanwälte der Kanzlei Beetz & Partner, München unter der Rufnummer +49 (89) 21 689 – 100

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