Markenanmeldung über Kanzlei Beetz & Partner, München
Telefon: +49 (89) 21 689 – 100
Wählen Sie das Service-Paket, das Ihren Bedürfnissen bei der Markenanmeldung am besten entspricht. Das Premium-Paket bietet Ihnen den umfassendsten Service, einschließlich detaillierter Recherchen, um Ihnen den maximalen Schutz bei der Anmeldung Ihrer Marke zu gewährleisten.
499 €
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)
Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).
Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.
Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.
Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.
Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.
Empfohlen: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.
Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.
Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
999 €
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)
Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).
Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.
Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.
Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.
Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.
Empfohlen: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.
Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.
Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
1.799 €
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren für die Anmeldung (3 Waren- und Dienstleistungs-Klassen inklusive)
Der Anmeldung Ihrer Marke erfolgt in Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Eintragung erfolgt nach Ihrer Wahl als Wortmarke (z. B. Firma, Produktnamen, Fantasienamen), als Bildmarke (z. B. Ihr Logo) oder Wort-Bildmarke (Kombination aus Logo und Text).
Die anwaltliche Vertretung Ihrer Markenanmeldung übernehmen Markenanwälte der Beetz & PartnerG mbB aus München. Die 1926 gegründete Kanzlei hat sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und hat Mandanten in bereits über 85.000 Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich vertreten.
Unsere Anwälte prüfen anhand eines Kriterienkatalogs die generelle Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Hierbei werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, etwa wenn keine Unterscheidungskraft besteht, es sich um Gattungsbegriffe handelt, Marken potenziell irreführend, ordnungs- oder sittenwidrig sind.
Inklusive 60 Minuten Austausch mit einem Fachanwalt für Markenrecht (telefonisch oder als Videocall) zur Beantwortung Ihrer Fragen
Dringend empfohlen: Bei der Eintragung von Marken prüfen Ämter generell nicht, ob es bereits eine Eintragung mit identischem Inhalt gibt. Unsere Markenanwälte prüfen daher fundiert, ob es bereits identische Marken gibt, ob diese in abweichenden Markenklassen eingetragen sind und ob diese keine Verwechslung zulassen. Die Prüfung erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister auf gleichlautende Firmierungen.
Dringend empfohlen: In der aufwendigen Ähnlichkeitsrecherche prüfen unsere Patentanwälte systematisch, ob es bereits Drittrechte gibt, die mit Ihrer Markenanmeldung kollidieren könnten. Sie erhalten einen Prüfbericht mit anwaltlicher Risikobewertung. Die Ähnlichkeitsrecherche erfolgt in relevanten Markenregistern sowie im deutschen Handelsregister.
Jede Marke wird für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Hierzu nutzen die Ämter eine international einheitliche Systematik von 45 Markenklassen, sogenannten Nizza-Klassen. Unsere Markenanwälte wählen diese Klassen basierend auf der Beschreibung Ihrer Marke für Sie aus. In Deutschland sind bis zu drei Markenklassen in der Anmeldegebühr des DPMA enthalten.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellt werden, welches die Marke bestmöglich beschreibt. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
Für die Anmeldung einer Marke muss ein Verzeichnis aller Waren und Dienstleistungen erstellen, welche die Marke bestmöglich beschreiben. Die jeweiligen Waren und Dienstleistungen müssen darüber hinaus den jeweiligen Markenklassen zugeordnet werden. Diese Leistung übernehmen unsere erfahrenen Markenanwälte für Sie und reichen die Anmeldung beim Amt ein.
MARKE-JETZT-GARANTIE: Wir haben die Schutzfähigkeit bestätigt, das DPMA weist die Markenanmeldung dennoch zurück? Dann erstatten wir Ihnen 100% der Gebühren des Markenschutz-Pakets Premium.
Gilt nur bei Buchung des Markenschutz-Pakets Premium.
Die Anmeldung einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Produkte und Dienstleistungen zu schützen und sich auf dem Markt zu positionieren. Ein zentrales Element dieses Prozesses sind die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Doch warum sind diese Recherchen durch unsere Fachanwälte so essenziell?
Wenn eine Marke ohne diese sorgfältigen Recherchen eingetragen wird und nachträglich Fehler oder Überschneidungen bei der Eintragung festgestellt werden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht nur könnten rechtliche Schritte von Dritten eingeleitet werden, sondern es besteht auch die Gefahr, dass die Marke gelöscht wird. Dies würde bedeuten, dass alle Investitionen in Marketing und Branding verloren gehen und der gute Ruf, den die Marke möglicherweise bereits erworben hat, beschädigt wird.
Als Fachanwälte verstehen wir die Komplexität und die Bedeutung dieses Prozesses. Wir sind hier, um Sie partnerschaftlich durch diese Herausforderung zu führen. Unsere Expertise und Erfahrung gewährleisten, dass Sie nicht nur die bestmögliche Beratung erhalten, sondern auch das Vertrauen haben können, dass Ihre Marke sicher und effektiv geschützt ist.
Bei Fragen erreichen Sie die Fachanwälte der Kanzlei Beetz & Partner, München unter der Rufnummer +49 (89) 21 689 – 100
MARKE-JETZT.de ist ein Portal der Beetz & PartnerG mbB - Patentanwälte, München
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