Markenanmeldung über Kanzlei Beetz & Partner, München

Schritt 3 von 3
Schritt 3 - Daten zur Markenanmeldung

Erzählen Sie uns von der Marke, die Sie schützen möchten.

Wir kümmern uns um alle komplizierten Schritte der Markenanmeldung. Geben Sie uns dabei die wichtigsten Informationen mit auf den Weg, die wir für die Vorbereitung der Anmeldung benötigen.

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Hinweise zur Anmeldung Ihrer Marke von
Kanzlei Beetz & Partner, München

1. Auswahl der Markenart

Es gibt drei Hauptarten von Marken, die Sie schützen lassen können:

  • Wortmarke: Dies ist eine Marke, die ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen typografischen Zeichen besteht. Sie schützt den Namen Ihrer Marke. Beispiel: “Apple” als Name für Computerprodukte.

  • Bildmarke: Diese Marke besteht ausschließlich aus einem Bild oder einem grafischen Element. Sie schützt das visuelle Erscheinungsbild Ihrer Marke. Beispiel: Das Apfel-Logo von Apple.

  • Wort-Bildmarke: Eine Kombination aus Worten und grafischen Elementen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Wort-Bildmarke nur die spezifische Kombination von Wort und Bild schützt. Eine separate Anmeldung als Wortmarke und Bildmarke wird empfohlen, wenn Sie beide Elemente unabhängig voneinander schützen möchten. Beispiel: Das Wort “Apple” kombiniert mit dem Apfel-Logo.

2. Auswahl der Produkte / Dienstleistungen, die Sie verkaufen möchten

In diesem Abschnitt geben Sie an, welche Produkte und Dienstleistungen Sie unter Ihrer Marke anbieten oder in Zukunft anbieten möchten. Dies ist entscheidend für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, das unsere Fachanwälte für Markenrecht für Sie erstellen werden. Seien Sie so präzise wie möglich, um sicherzustellen, dass Ihre Marke optimal geschützt ist.

3. Anmelder der Marke

Hier geben Sie an, wer als offizieller Anmelder der Marke beim Markenamt eingetragen werden soll. Dies kann eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine andere juristische Einheit sein. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, da diese im Markenregister veröffentlicht werden.

Bei Fragen erreichen Sie die Fachanwälte der Kanzlei Beetz & Partner, München unter der Rufnummer +49 (89) 21 689 – 100

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